Behandlungsangebot

Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie

Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie dient der Abklärung und der Behandlung psychischer Störungen. Ziel ist die Reduzierung der Symptomatik, die Verbesserung der Bewältigungsmöglichkeiten im Alltag und die Steigerung der Lebensqualität von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen sowie ihren Familien.

Vorstellungsgründe können sein:

Ablauf einer Psychotherapie

Die erste Kontaktaufnahme erfolgt telefonisch oder per Mail. In meiner Telefonsprechstunde kann Ihr Anliegen kurz geschildert werden und ein erster Termin vereinbart werden.

Im ersten individuell vereinbarten Termin, einer sogenannten Psychotherapeutischen Sprechstunde findet ein persönliches Gespräch in meinen Praxisräumlichkeiten statt. Bringen Sie bitte Ihre Krankenkassenkarte und Unterlagen sowie Befunde von Vorbehandlungen mit. Eine Überweisung vom Haus- oder Kinderarzt ist nicht erforderlich. Es können bis zu fünf Sprechstundentermine vereinbart werden um zu entscheiden ob eine Richtlinienpsychotherapie benötigt wird oder ggf. andere Unterstützungs- und Beratungsangebote besser geeignet sind.

Ergibt sich die Indikation für eine psychotherapeutische Behandlung, folgen bis zu sechs Probatorische Sitzungen. In den 50-minütigen Sitzungen geht es um eine ausführliche Diagnostik und das Erarbeiten von konkreten Therapiezielen. Außerdem geht es darum  herauszufinden, ob man sich eine Zusammenarbeit vorstellen kann und den Aufbau einer vertrauensvollen Beziehung.

Wenn Sie sich mit Ihrem Kind zu einer Psychotherapie entschließen stellen wir gemeinsam einen Antrag auf Psychotherapie bei ihrer Krankenkasse. Es muss noch ein ärztlicher Konsiliarbericht eingeholt werden, in dem der Haus- oder Kinderarzt bescheinigt, dass die Symptomatik nicht durch körperliche Ursachen erklärbar ist. In der Regel erfolgen dann wöchentliche 50-minütige Einzeltherapiestunden für das Kind/ den Jugendlichen sowie regelmäßige Bezugspersonenstunden in meiner Praxis. Ergänzende Videotherapietermine sind nach Absprache möglich.  Die Behandlung erfolgt meist im Zeitraum von wenigen Monaten (Kurzzeittherapie) oder bis zu zwei Jahren (Langzeittherapie). Zur Behandlung werden je nach Alter, Störungsbild und individuellen Ressourcen wissenschaftlich anerkannte verhaltenstherapeutische Methoden und Techniken angewendet. Die Einbindung der Eltern und weiterer wichtiger Bezugspersonen aus dem sozialen Umfeld spielt häufig eine wichtige Rolle in der Therapie.

Kosten einer Psychotherapie

Gesetzlich Versicherte
Ich bin als Vertragspsychotherapeutin der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe zur Versorgung zugelassen. Das heißt, dass die gesetzliche Krankenkasse in der Regel alle Kosten der Psychotherapie übernimmt. Die Inanspruchnahme der Psychotherapeutischen Sprechstunde sowie der Probatorischen Sitzungen ist dabei nicht antragspflichtig. Sie benötigen nur Ihre Krankenkassenkarte. Kurzzeittherapie sowie Langzeittherapie müssen bei der jeweiligen Krankenkasse beantragt werden.

Privat Versicherte und Beihilfeberechtigte
Je nach individuellem Vertrag ihrer privaten Krankenversicherung wird eine gewisse Anzahl von Therapiestunden übernommen. Bitte klären Sie vor dem Erstkontakt die Kostenübernahme bei Ihrer Krankenkasse. Gerne unterstütze ich Sie, wenn ein gesonderter Antrag von Ihrer Versicherung verlangt wird. Für Beihilfeberechtigte übernimmt die Beihilfe einen Teil der Kosten der Psychotherapie. Klären Sie bitte auch hier vor Behandlungsbeginn die Kostenübernahme.

Selbstzahler
Wenn Sie sich dafür entscheiden, die Kosten der Therapie des Kindes/des Jugendlichen selbst zu tragen, richten sich die Kosten nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).